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Anlage zu den
"Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasserV)"
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Andernach GmbH
Für das
Versorgungsgebiet der Stadtwerke Andernach GmbH gelten ab
01. Januar 2010 der folgende Arbeitspreis, die
Jahresgrundpreise und Entgelte für die Versorgung mit Wasser.
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1.
Arbeitspreis |
ohne USt |
mit USt(7%) |
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Euro |
Euro |
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Allgemeiner Tarif je m³ |
1,40 |
1,50 |
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| 2.
Grundpreis pro Jahr |
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| Nenngröße des
Wasserzählers |
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| Qn
2,5 |
30,68 |
32,82 |
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| Qn
6 |
61,36 |
65,65 |
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| Qn
10 |
153,39 |
164,12 |
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| Qn
15 bis 60 |
613,55 |
656,50 |
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| Qn
150 bis 250 |
1.533,88 |
1.641,25 |
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Neben dem Arbeitspreis wird ein Jahresgrundpreis für
jeden bestehenden Anschluss erhoben. Der Jahresgrundpreis wird ab dem der Anschlussherstellung folgenden Monat ohne Rücksicht auf die tatsächliche Benutzung erhoben. Ist kein Zähler vorhanden, bemisst sich der
Jahresgrundpreis nach der Nennweite des Anschlusses.
Anschlüsse mit Verbundwasserzählern werden für den Haupt- und Nebenzähler,
entsprechend den jeweiligen Nennwerten, getrennt berechnet.
Für den Fall der Reserve-, Zusatz- und
Löschwasserversorgung trägt der Anschlussnehmer neben
den Kosten für die Anschlussherstellung und
-unterhaltung laufende Bereitstellungsbeträge nach Maßgabe der vorstehenden
Jahresgrundpreise.
3. Zur Deckung der Kosten, die durch eine vom Abnehmer veranlasste Zwischenablesung entstehen,
wird ein Entgelt von 5,61 Euro (ohne USt) oder 6,00 Euro (mit USt) erhoben.
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4. Die Miete für ein Standrohr beträgt: |
ohne USt |
mit USt (7%) |
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Euro |
Euro |
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| je
Tag |
0,93 |
1,00 |
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mindestens jedoch |
9,30 |
9,95 |
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Es ist eine pauschale Sicherheitsleistung in Höhe von
280,37 Euro (ohne USt) oder 300,00 Euro (mit USt) je Standrohr
in bar zu hinterlegen.
5. Für Mahnungen, Nachinkassogänge, Sperrung und
Entsperrung der Versorgung sind folgende
Beträge vom Kunden zu bezahlen:
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ohne USt |
mit USt (7%) |
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Euro |
Euro |
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| 1.
Mahnung |
3,00 |
3,00 |
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| 2.
Mahnung |
6,00 |
6,00 |
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Nachinkasso |
23,36 |
25,00 |
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Sperrung und Entsperrung der Versorgung |
28,04 |
30,00 |
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6.
Die Tarife und Preise sind mit dem
derzeitigen Umsatzsteuersatz von 7 % gerechnet. Sollte
sich per
Gesetz der Steuersatz verändern, werden die Endpreise
entsprechend angepasst.
7. Die zur Zeit gültige Anlage zu den "Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung" im Ver-
sorgungsgebiet der Stadtwerke Andernach GmbH vom 16.
Dezember 2002 tritt mit Wirkung vom
1. Januar
2010 außer Kraft.
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