In der kalten Jahreszeit sind die Anlagen der Wasserversorgung durch Frost gefährdet. Das gilt vor allem für die Wasserzähler in nicht geheizten Wohnhäusern sowie in nicht bewohnten Gebäuden und bei Gartengrundstücken.
Die Grundstückseigentümer werden von der Stadtwerke Andernach GmbH gebeten, die Wasserzähler vor Frost zu schützen. In den einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers ist definiert, dass der Grundstückseigentümer für witterungsbedingte Schäden am Wasserzähler haftet.