Stadtwerke wenden bei Jahresabrechnung Stichtagsmodell an

Kunden profitieren hierdurch im Rahmen der Mehrwertsteuersenkung für gesamten Verbrauchszeitraum

Gute Nachrichten für die Kunden der Stadtwerke Andernach: Sie profitieren von der Umsatzsteuersenkung nicht nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, sondern sogar für das komplette Jahr 2020. Möglich macht dies eine spezielle Regelung im Umsatzsteuergesetz. Da die Stadtwerke die Ablesungen für die Jahresabrechnung im Zeitraum zwischen Juli und Dezember 2020 durchführen, können sie den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den gesamten Abrechnungszeitraum zugrunde legen.

Viele Energie- und Wasserversorger – insbesondere größere – haben unterjährig im sogenannten rollierenden Verfahren verschiedene Abrechnungsgruppen und können die Mehrwertsteuersenkung nur zeitanteilig weitergeben. Strom, Gas, Wasser und Wärmekunden der Stadtwerke Andernach profitieren von der kompakten Größe des kommunalen Energieversorgers, der seine Kunden einmal im Jahr auf Basis einer Ablesung zum Ende des Jahres hin abrechnet. „Umsatzsteuerliche Regelungen ermöglichen uns durch das sogenannte Stichtagsmodell, die Umsatzsteuersenkung auf den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden“, erläutert der kaufmännische Geschäftsführer Lars Hörnig und ergänzt: „Für eine vierköpfige Familie mit einem Durchschnittsverbrauch, die BäckerjungenStrom, BäckerjungenGas und Wasser von den Stadtwerken bezieht, macht das aufs Jahr gesehen nochmal rund 30 Euro Ersparnis aus. Das geben wir gerne weiter und nutzen die rechtlichen Möglichkeiten im Interesse unserer Kunden.“

Wie in jedem Jahr wird die Ablesung der Stadtwerke im November stattfinden, worüber nochmal gesondert informiert wird. Die Rechnungen erhalten die Kunden wie gewohnt zum Jahreswechsel.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Kundenservice der Stadtwerke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung (Telefon: 02632 / 298 – 121, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-andernach.de)

Die Stadtwerke Andernach informieren über das Abrechnungsmodell zum Thema Mehrwertsteuersenkung.
Foto: Meta Welling

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