Der Entscheidungsbaum veranschaulicht die Verpflichtungen von Gebäudeeigentümern im Rahmen der beschlossenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65% EE-Wärme. Dabei wird zwischen Neubau und Bestand unterschieden, auf unterschiedliche Erfüllungsoptionen und die besonders im Altbau bestehenden Übergangsfristen eingegangen.
Der BDEW hat einen Entscheidungsbaum erarbeitet. Hier geht es zur Informationsseite des BDEW!