SO FUNKTIONIERT DIE SOFORTHILFE FÜR ERDGAS IM DEZEMBER

Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.  

Die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde werden kurzfristig entlastet. Dazu hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden profitieren im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 von einer staatlichen Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.  

Als SWA-E-Kundin und -Kunde (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn wir Ihren monatlichen Abschlag per Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen, wird der Abschlag im Monat Dezember nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag, muss die Zahlungen im Dezember nicht geleistet werden. In der Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.  

Wichtig zu wissen: Um sofort zu helfen, entfällt die Abschlagszahlung im Dezember. Der Staat übernimmt allerdings nicht die Höhe des Abschlags, sondern zahlt einen Entlastungsbetrag, der sich wie folgt berechnet: Ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs wird multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis (Arbeitspreis), der für den individuellen Tarif gilt. Hinzugerechnet wird dann noch der Grundpreis für den Monat Dezember. Diesen Entlastungsbetrag weisen wir dann in der nächsten Jahresrechnung als Gutschrift aus. Insofern wird der Entlastungsbetrag eine andere Höhe aufweisen als der Abschlag Dezember.

Exemplarisches Beispiel in der Grundversorgung Gas (Bruttopreise):

Abschlag im Dezember: 319 Euro

Entlastungsbetrag: 20.000 kWh Jahresverbrauch / 12 = 1.666,66 kWh x 14,07 Cent/kWh = 234,50 Euro + 16,99 Euro Grundpreis = 251,49 Euro

FAQ DEZEMBER-SOFORTHILFE

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