Gesetzgeber legt zusätzliche Verpflichtungen für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber fest
Der Markthochlauf von Wärmepumpen und Ladesäulen gewinnt zunehmend an Dynamik. In diesem Zusammenhang wurden von der Bundesnetzagentur im §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) grundlegende Änderungen zur bisherigen Vorgehensweise festgelegt. Sie zielen darauf ab, steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz zu integrieren.
Die Stadtwerke als örtlicher Netzbetreiber sowie alle Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sind ab dem 1. Januar 2024 zur Teilnahme und Umsetzung verpflichtet. Vorrangiges Ziel der Regelung ist es, die kurzfristige Bereitstellung des Netzanschlusses unter anderem für Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen sicherzustellen. Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 dürfen Netzanschlüsse für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) in der Niederspannung nicht mehr mit Verweis auf mangelnde Kapazität durch Netzbetreiber verzögert oder abgelehnt werden. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung, sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Alle Informationen dazu gibt es unter https://www.stadtwerke-andernach-energie.de/strom/netzbetrieb/netzanschluss/steuerbare-verbrauchseinrichtungen/.
Anmeldungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind bei den Stadtwerken Andernach – durch ein konzessioniertes Vertragsinstallationsunternehmen – auf dem Netzportal unter https://netzportal.stadtwerke-andernach-energie.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html möglich. Die im Netzportal registrierten Installationsunternehmen (VIU) können die Anmeldungen der neuen Verbrauchseinrichtungen für die Betreiber dann ganz einfach vornehmen.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der technischen Abteilung der Stadtwerke Andernach GmbH gerne zur Verfügung (Telefon: 02632 / 298 – 241, E-Mail: technik@stadtwerke-andernach.de).