Streitbeilegung - Schlichtung
Soweit Produkte und / oder Dienstleistungen der Bereiche Trinkwasser, Hallenbad, Tiefgarage, Parkhaus und Stadtlinienverkehr betroffen sind, ist eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren i.S.d. § 36 VSBG nicht verpflichtend. Wir weisen in diesem Zusammenhang daher darauf hin, dass die Stadtwerke Andernach / Stadtwerke Andernach Energie derzeit an keinem alternativen Verfahren zur Streitbeilegung teilnimmt.
Die besondere Regelung zur Streitbeilegung - Schlichtung der Bereiche Strom und Gas finden Sie hier.